InbegriffsversicherungWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Wenn eine Versicherunggesellschaft gewerbliche oder industrielle Unternehmen versichert, kann der Ausdruck Inbegriffsversicherung auftauchen.
Betriebszugehörige Gegenstände wie Computer, Kommunikationsgeräte, Mobiliar, etc. sind bei einer Inbegriffsversicherung, entsprechend dem Leistungsumfang des Versicherungsvertrages, "mit inbegriffen".
Das Versicherungsrisiko betrachtend wird also nicht das Unternehmen als solches versichert, sondern die vertraglich zu vereinbarenden betrieblichen Inbegriffe.
Der nächste Begriff ist
Indexversicherung.
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