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Lexikon-Eintrag:Mit der zahnmedizinischen Prophylaxe, auch vorbeugende Zahnheilkunde genannt, beschreibt man eine Maßnahme, welche die Entstehung von Krankheiten an Zähnen (zum Beispiel Karies) verhindern soll. Die Individualprophylaxe ist eine vorbeugende Untersuchung für den Versicherten. Der Versicherungsnehmer hat einmal in jedem Kalenderhalbjahr Anspruch auf eine solche Untersuchung. Diese Regel gilt nur für Versicherte, die das 6., aber noch nicht das 20. Lebensjahr vollendet haben.
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