IndividualversicherungWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Individualversicherungen sind Versicherungen bei denen zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer ein abgeschlossener privatrechtlicher Versicherungsvertrag zustande gekommen ist. Diese Individualversicherungen sind nicht mit den Sozialversicherungen (Arbeitslosenversicherung, gesetzliche Rentenversicherung, Krankenversicherung, Unfallversicherung und Pflegeversicherung) gleichzusetzen. Diese sind für jeden Arbeitnehmer zwingend vorgeschrieben und bestehen kraft Gesetz durch Aufnahme in eine öffentlich-rechtliche Organisation.
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Industriepolice / Haftpflicht.
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