InhaberklauselWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Die Inhaberklausel vermerkt im Versicherungsvertrag den Besitzer oder Inhaber der abgeschlossenen Police. Nur dieser Inhaber kann die Versicherungsleistung empfangen. Vor einer Auszahlung hat der Versicherer das Recht, Nachweise für die korrekte Identität und den tatsächlichen Anspruch auf die Leistung zu verlangen.
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Inhalationen.
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