InkurabelWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Krankheiten werden als inkurabel, das bedeutet unheilbar, beschrieben, wenn aus ärztlicher Sicht keine Aussicht auf vollständige Wiederherstellung der Gesundheit zu erwarten ist. Dabei muss die Folge der Erkrankung nicht zwangsläufig der Tod des Patienten sein. Auch eine chronische Erkrankung wie etwa eine Zuckererkrankung (Diabetes mellitus) oder eine chronische Allergie, die den Patienten voraussichtlich sein ganzes weiteres Leben begleiten werden, sind nach dieser Definition inkurabel.
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