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Lexikon-Eintrag:Innere Unruhen sind die Störung der öffentlichen Ordnung durch die Ausübung von Gewalttaten durch große Teile eines Volkes. Folgeschäden sind meist Zerstörung, Beschädigung und Wegnahme von Sachen wie z.B. Schäden an Autos und Gebäuden; aber auch Personenschäden oder auch Todesfälle zählen dazu.
Innere Unruhen werden oft in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen. Eine Ausnahme bildet hier die Lebensversicherung - hat ein Todesfall eines Versicherten seine Ursache in den inneren Unruhen, muss die Lebensversicherung nach § 9 ALB die volle Todesfall-Leistung erbringen.
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Innungskrankenkassen - IKK.
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