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Lexikon-Eintrag:Wertpapiere, deren Eigentümer in einem Register verzeichnet ist, im Gegensatz zu Inhaberpapieren, die von Person zu Person weitergegeben werden können. Für den Besitzübergang ist eine Umschreibung nötig. Hierdurch hat der Herausgeber der Papiere eine bessere Kontrolle über die mit ihnen verbundenen Stimmrechte. Für den Eigentümer sind die Papiere schlechter handelbar.
In Unternehmensbilanzen, z.B. in den Aufgliederungen von Wertpapieren im Anlagevermögen der Versicherungen, sind Inscribed Stocks je nach den anzuwendenden Buchführungsvorschriften separat auszuweisen, um ihrer geringeren Liquidierbarkeit Rechnung zu tragen.
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Insomnie.
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