Interessenwahrnehmung, mutwilligeWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
Unser Hauptgeschäft ist die private Krankenversicherung, einen kostenlosen Vergleich können Sie sich über die Startseite rechnen lassen.
Lexikon-Eintrag:Der Begriff Interessenwahrnehmung/ Mutwilligkeit wird in der Rechtsschutzversicherung verwendet. Kosten werden nur übernommen, wenn die Interessenwahrnehmung nicht mutwillig ist. Eine Rechtsverfolgung ist mutwillig, wenn der Kostenaufwand unter Rücksicht der Belange der Versicherung in einem groben Missverhältnis zum angestrebten Erfolg steht.
Der nächste Begriff ist
Personendaten, Versicherung.
Das Lexikon ist manuell von Usern zusammengetragen. Wir hoffen, dass Ihnen diese Infos zu Interessenwahrnehmung, mutwillige weiterhelfen. Zum Lexikon-Anfang.
|