Interessenwahrnehmung, mutwillige


Interessenwahrnehmung, mutwillige

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Lexikon-Eintrag:

Der Begriff Interessenwahrnehmung/ Mutwilligkeit wird in der Rechtsschutzversicherung verwendet. Kosten werden nur übernommen, wenn die Interessenwahrnehmung nicht mutwillig ist. Eine Rechtsverfolgung ist mutwillig, wenn der Kostenaufwand unter Rücksicht der Belange der Versicherung in einem groben Missverhältnis zum angestrebten Erfolg steht.

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