Internetauktion / Widerrufsrecht des Käufers


Internetauktion / Widerrufsrecht des Käufers

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Lexikon-Eintrag:

Mit Wirkung vom 11. Juni 2010 können Käufern auf Internet-Auktionsplattformen wie etwa eBay auch nur 14 Tage Widerrufsrecht statt einem Monat gewährt werden. Wie bisher muss der Verkäufer sowohl vor als auch unmittelbar nach Vertragsabwicklung schriftlich seinen Kunden über eine Widerrufsfrist belehren. Ein Verstoß kann mit Abmahnung bestraft werden. Privatverkäufer können bei entsprechendem Hinweis von dieser Regelung ausgenommen werden, da sie nicht als Händler (im Sinne des HGB) gelten.

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