InvaliditätsstaffelWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Die Invaliditätsstaffel der privaten Unfallversicherung bezeichnet das Verhältnis der Versicherungsleistungen zum Invaliditätsgrad, der bei der versicherten Person eintritt. Die Staffelung beginnt bei 25% (Invaliditätsgrad = Leistung) und steigt progressiv an. Bei Vollinvalidität (100%) besteht abhängig vom Versicherungsvertrag ein Anspruch auf 225% bis 500% der vorher festgelegten Versicherungssumme.
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