JagdhaftpflichtversicherungWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Sobald eine Person einen Jagdschein besitzt, ist sie vom Gesetz her verpflichtet, eine Jagdhaftpflichtversicherung abzuschließen, die vor den Gefahren der Jagd (etwa beim Gebrauch von Schusswaffen oder durch das Verhalten des Jagdhundes) und den damit verbundenen etwaigen Schadensersatzzahlungen gegenüber Dritten schützt.
Der nächste Begriff ist
Jahresarbeitsentgeltgrenze.
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