JahresarbeitsentgeltgrenzeWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Die Jahresarbeitsentgeltgrenze beschreibt die Grenze, bis zu der Arbeiter und Angestellte in einer gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind. Diese Grenze liegt im Kalenderjahr 2010 bei 49.950 Euro.
Übersteigt das Jahresentgelt von Arbeitern und Angestellten diese Grenze im aktuellen und den drei vorangegangenen Jahren, so können sie sich freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse oder privat versichern.
Die Versicherungspflicht tritt allerdings sofort wieder ein, sollte das Jahresentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze künftig unterschreiten.
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Jahresarbeitsentgeltgrenze / Berechnung.
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