Jahresarbeitsentgeltgrenze / Berechnung


Jahresarbeitsentgeltgrenze / Berechnung

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Lexikon-Eintrag:

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), die zu Beginn eines jeden Kalenderjahres, eines neuen Beschäftigungsverhätnisses oder dauerhaften Gehaltsveränderung, neu berechnet wird, bildet in der Krankenversicherung die Versicherungspflichtgrenze. Zur Berechnung wird das voraussichtliche Brutto-Jahreseinkommen veranschlagt. Lohnsteuerfreie und/oder unregelmäßige Zuwendungen sowie Familienzuschläge werden außerdem zur Ermittlung des Brutto-Jahreseinkommens hinzugerechnet.

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