Jahresarbeitsentgeltgrenze / BerechnungWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), die zu Beginn eines jeden Kalenderjahres, eines neuen Beschäftigungsverhätnisses oder dauerhaften Gehaltsveränderung, neu berechnet wird, bildet in der Krankenversicherung die Versicherungspflichtgrenze.
Zur Berechnung wird das voraussichtliche Brutto-Jahreseinkommen veranschlagt. Lohnsteuerfreie und/oder unregelmäßige Zuwendungen sowie Familienzuschläge werden außerdem zur Ermittlung des Brutto-Jahreseinkommens hinzugerechnet.
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