Jahresarbeitsentgeltgrenze / EntgeltbestandteileWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Alle Zuwendungen eines Arbeitgebers oder eines Dritten, die aus einer regulären Arbeitstätigkeit regelmäßig oder während eines bestimmten Bezugszeitraumes (Kalenderjahr) mindestens einmalig zu erwarten sind, müssen auf das sog. "regelmäßige Jahresarbeitsentgelt" angerechnet werden, wenn es sich hierbei um beitragspflichtig an die GKV abzuführende Einkünfte handelt.
Die Bestimmung dieses "regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts" kann versicherungsrechtliche Konsequenzen haben. Arbeitnehmer sind von der Beitragspflicht an die gesetzliche Krankenversicherung freigestellt, wenn ihr "regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt" die entsprechende Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt.
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Jahresarbeitsverdienstgrenze.
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