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Lexikon-Eintrag:Körperbehinderte Menschen sind solche, die ein physiologisches Defizit oder Handicap haben. Zu unterscheiden sind dabei Schädigungen am Bewegungsapparat, organische Schäden und chronische Krankheiten, die eine soziale Interaktion erschweren. Durch das Pflegeversicherungsgesetz können bei vorhandener Körperbehinderung Steuervorteile genutzt werden, die in den steuerlichen Sondervorschriften für Behinderte vermerkt sind.
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Körperschaft des öffentlichen Rechts.
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