Körperschaft des öffentlichen RechtsWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist ein Verwaltungsträger mit Rechtsfähigkeit, der über hoheitliche Befugnisse verfügt. Es unterscheidet sich dabei von der Körperschaften des Privatrechts dadurch, dass diese öffentlich-rechtlich handelt. Organisation Für die Bildung von Körperschaften ist eine gesetzliche Grundlage nötig. In vielen Bereichen übernehmen sie staatliche Aufgaben und stehen somit unter staatlicher Aufsicht.
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