KFZ - AbmeldungWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Die Abmeldung eines Kraftfahrtzeugs ist gleichbedeutend mit dessen Außerbetriebsetzung. Seit dem neuen Zulassungsrecht vom 1.3.2007 wird hierbei nicht mehr zwischen vorübergehender Stilllegung und endgültiger Abmeldung unterschieden. Die KFZ-Abmeldung kann vom Fahrzeughalter oder einem Vertreter bei jeder KFZ-Zulassungssstelle vorgenommen werden. Folgende Unterlagen sind zur Vorlage mitzubringen: Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief (= Zulassungsbescheinigung I und II) und die Kennzeichenschilder. Die Betriebserlaubnis für dieses Kraftfahrzeug bleibt für max. 7 Jahre bestehen. Soll das Fahrzeug endgültig stillgelegt werden, muss bei der Abmeldung oder zu einem späteren Zeitpunkt ein Verwertungsnachweis einer zertifizierten Altauto-Annahmestelle vorgelegt werden.
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KFZ - Anhänger.
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