KFZ - AnhängerWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Kfz-Anhänger gelten nicht als Kraftfahrzeug, da sie nicht motorisiert sind, sie unterliegen aber trotzdem einer Versicherungspflicht. Wird durch einen privat genutzten, abgestellten Anhänger ein Schaden verursacht, wird dieser durch die private Haftpflichtversicherung des Halters gedeckt. Bei Schäden durch einen Anhänger im Zugbetrieb, haftet die Kfz-Versicherung des Halters (Kleine Benzinklausel).
Gewerblich genutzte Anhänger, ob abgestellt oder im Zugbetrieb, sind dagegen generell von der Betriebshaftpflicht- oder Betriebs-KFZ-Versicherung ausgeschlossen und müssen separat versichert werden (Große Benzinklausel).
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