KFZ - Anhänger


KFZ - Anhänger

Willkommen auf unserem Versicherungslexikon.
Unser Hauptgeschäft ist die private Krankenversicherung, einen kostenlosen Vergleich können Sie sich über die Startseite rechnen lassen.

Lexikon-Eintrag:

Kfz-Anhänger gelten nicht als Kraftfahrzeug, da sie nicht motorisiert sind, sie unterliegen aber trotzdem einer Versicherungspflicht. Wird durch einen privat genutzten, abgestellten Anhänger ein Schaden verursacht, wird dieser durch die private Haftpflichtversicherung des Halters gedeckt. Bei Schäden durch einen Anhänger im Zugbetrieb, haftet die Kfz-Versicherung des Halters (Kleine Benzinklausel). Gewerblich genutzte Anhänger, ob abgestellt oder im Zugbetrieb, sind dagegen generell von der Betriebshaftpflicht- oder Betriebs-KFZ-Versicherung ausgeschlossen und müssen separat versichert werden (Große Benzinklausel).

Der nächste Begriff ist KFZ-Diebstähle.

Das Lexikon ist manuell von Usern zusammengetragen.
Wir hoffen, dass Ihnen diese Infos zu KFZ - Anhänger weiterhelfen. Zum Lexikon-Anfang.

Diese Erklärung ist frei von Usern eingestellt. Sollte einer der Texte in gleicher Form an einer anderen Stelle verwendet werden, bitte benachrichtigen Sie uns kurz. Bitte haben Sie Verständnis dafür dass dies trotz sorgfältiger Kontrolle möglich sein kann.

Wir hoffen, dass Sie Ihre gewünschten Informationen hier finden, dennoch unterliegen alle Texte und Inhalte dieser Seiten dem Urheberrecht und dürfen nicht kopiert und/oder anderweitig genutzt werden. In jedem Fall werden bei Zuwiderhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet. Eine Genehmigung der Nutzung dieser Daten ist hiermit ausdrücklich untersagt.