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Lexikon-Eintrag:Die Fahrzeugversicherung hat die Beschädigung, Zerstörung und auch den Verlust des versicherten Kfz durch Diebstahl zum Inhalt. Der Umfang des Versicherungsschutzes hängt davon ob, ob der Halter eine Fahrzeugvollversicherung, auch Vollkasko genannt oder eine Fahrzeugteilversicherung, auch Teilkasko genannt, mit oder ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen hat.
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