KFZ-TeilkaskoversicherungWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Im Gegensatz zur gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung ist die Teilkaskoversicherung eine freiwillige Versicherung. Die Teilkaskoversicherung deckt unverschuldete Schäden am eigenen Fahrzeug ab, hierzu zählen beispielsweise Brand- und Hagelschäden, Diebstahl, Glasbruch oder Wildunfälle. Besonders bei neuen und/oder hochwertigen Fahrzeugen ist eine Teilkaskoversicherung empfehlenswert. Die Beiträge der Teilkaskoversicherung richten sich nach den PKW-Typ und Regionalklassen, wobei Beitragsrabatte durch die Vereinbarung von Selbstbeteiligungen gewährt werden.
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KFZ-Unfall / Schadensersatz.
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