KFZ-Teilkaskoversicherung


KFZ-Teilkaskoversicherung

Willkommen auf unserem Versicherungslexikon.
Unser Hauptgeschäft ist die private Krankenversicherung, einen kostenlosen Vergleich können Sie sich über die Startseite rechnen lassen.

Lexikon-Eintrag:

Im Gegensatz zur gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung ist die Teilkaskoversicherung eine freiwillige Versicherung. Die Teilkaskoversicherung deckt unverschuldete Schäden am eigenen Fahrzeug ab, hierzu zählen beispielsweise Brand- und Hagelschäden, Diebstahl, Glasbruch oder Wildunfälle. Besonders bei neuen und/oder hochwertigen Fahrzeugen ist eine Teilkaskoversicherung empfehlenswert. Die Beiträge der Teilkaskoversicherung richten sich nach den PKW-Typ und Regionalklassen, wobei Beitragsrabatte durch die Vereinbarung von Selbstbeteiligungen gewährt werden.

Der nächste Begriff ist KFZ-Unfall / Schadensersatz.

Das Lexikon ist manuell von Usern zusammengetragen.
Wir hoffen, dass Ihnen diese Infos zu KFZ-Teilkaskoversicherung weiterhelfen. Zum Lexikon-Anfang.

Diese Erklärung ist frei von Usern eingestellt. Sollte einer der Texte in gleicher Form an einer anderen Stelle verwendet werden, bitte benachrichtigen Sie uns kurz. Bitte haben Sie Verständnis dafür dass dies trotz sorgfältiger Kontrolle möglich sein kann.

Wir hoffen, dass Sie Ihre gewünschten Informationen hier finden, dennoch unterliegen alle Texte und Inhalte dieser Seiten dem Urheberrecht und dürfen nicht kopiert und/oder anderweitig genutzt werden. In jedem Fall werden bei Zuwiderhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet. Eine Genehmigung der Nutzung dieser Daten ist hiermit ausdrücklich untersagt.