KammergesetzWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Das Kammergesetz ist ein Gesetz über das Berufsrecht und die Kammern von Ärzten, Zahnärzten, Tierärzten, Apothekern, sowie der Kinder- und Jugendpsychotherapeuten. Die Kammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und unterstehen der staatlichen Aufsicht. In den einzelnen deutschen Bundesländern existieren unterschiedliche Kammergesetze. In den Kammergesetzen sind die Organisation und die Aufgaben der Kammern geregelt. Weiterhin werden die Organe der Kammern und deren Aufbau beschrieben sowie die Ausübung des Berufes wird festgelegt. Außerdem werden die Weiterbildung der Ärzte, Apotheker und Therapeuten sowie Ordnungswidrigkeiten und Berufsvergehen erläutert.
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