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Lexikon-Eintrag:In allen Bundesländern sind Hundebesitzer sogenannter Kampfhunde wie z.B. American Staffordshire Terrier, American Pitbull Terrier, Bullterrier etc. verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung für Kampfhunde abzuschließen. Zur Deckung von Personen- und Sachschäden, die durch Kampfhunde entstehen, muss eine Mindestdeckungssumme von einer Million Euro je Versicherungsfall abgeschlossen werden.
Der nächste Begriff ist
Kanner-Syndrom.
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