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Lexikon-Eintrag:Eine Lebensversicherung versichert den Versicherungsnehmer gegen seinen Tod bzw. seine Langlebigkeit.
Als Lebensversicherungen (LV) bezeichnet man ausschliesslich Personenversicherungen, da das versicherte Risiko direkt in der Person liegt.
Die Versicherungsleistung wird im Versicherungsfall immer als Geldleistung, und in Höhe der vertraglichen Versicherungssumme zu Gunsten des Versicherungsbegünstigten erbracht.
Eine Lebensversicherung ist in der Regel zeitlich begrenzt. Tritt der Versicherungsfall innerhalb des Versicherungszeitraumes nicht ein werden die vereinbarten Versicherungsbeiträge verzinst und, nach Ablauf des Versicherungszeitraumes, an den Versicherten auszahlt. Somit ist eine Lebensversicherung auch als Kapitalanlage anzusehen.
Im Lebensversicherungsvertrag vereinbarte Progressionen haben Anpassungen der Zahlungsbeiträge, jedoch auch Anpassungen der Höhe der Auszahlung im Nichtschadensfall zur Folge.
Der nächste Begriff ist
Kapitaldeckungsprinzip.
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