KapitaldeckungsprinzipWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Nach dem Kapitaldeckungsprinzip arbeiten insbesondere die privaten Lebensversicherer. Kapitaldeckungsprinzip bedeutet, dass die Ansparung der fälligen Kapitalleistung von jedem Versicherungsnehmer bis zu einem bestimmten Datum selbstständig erfolgt. In Deutschland ist geplant, auch die Rente vom bisherigen Umlageverfahren auf das Kapitaldeckungsprinzip umzustellen.
Der nächste Begriff ist
Kapitalertragsquote.
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