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Lexikon-Eintrag:Ab dem Inkrafttreten der Neuregelungen für die Besteuerung von Kapitallebensversicherungen im Januar 2005 werden neu abgeschlossene Lebensversicherungen voll besteuert. Bei der Berechnung des zu versteuernden Betrages wird die Differenz aus Auszahlungsumme und eingezahlter Beträge ermittelt.
Sollte die Lebensversicherung eine Laufzeit von mindestens 12 Jahren haben und erst nach dem 60. Lebensjahr ausgezahlt werden, wird dieser Differenzbetrag nur zur Hälfte besteuert.
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