KardioplegieWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Unter Kardioplegie versteht man einen künstlich herbeigeführten Herzstillstand zum Zwecke einer Operation am offenen Herzen. Dies wird durch die Injektion einer kardioplegischen Lösung in die Koronararterie herbeigeführt. Dadurch erfolgt eine Absenkung des Sauerstoffbedarfes des Herzmuskels auf ca. 0,05ml/100g, was präzise Operationen am nicht mehr schlagenden Herzen erlaubt.
Der nächste Begriff ist
Karditis.
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