KarenzzeitWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Als Karenzzeit bezeichnet man den Zeitraum beim Abschluss einer Versicherung und den Versicherungsbeginn. Es ist die Wartezeit, bevor die Versicherung Leistungen zahlt. Angestellte bekommen nach sechs Wochen Lohnfortzahlung, wobei privat Versicherte dann diese sechs Wochen Karenzzeit haben, in denen sie dann keinen Versicherungsausgleich bekommen. Jedoch kann der Versicherungsnehmer auch einen Vertrag ohne eine Karenzzeit abschließen, sodass er vom ersten Tag an gleich Krankengeld beziehen kann.
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Kargoversicherung.
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