Kasko / KFZ


Kasko / KFZ

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Lexikon-Eintrag:

Die Kaskoversicherung gehört, anders als die KFZ-Haftpflichtversicherung, nicht zu den Pflichtversicherungen. Diese dient als Ergänzung der KFZ-Haftpflichtversicherung, damit so Schäden abgedeckt werden, die die Haftpflichtversicherung nicht übernimmt. Es wird unterschieden zwischen Teil- und Vollkaskoversicherung. Die Teilkaskoversicherung übernimmt Schäden wie z.B. Diebstahl, Brand und einige Unwetterschäden. Die Vollkaskoversicherung hingegen sorgt für die Deckung von Schäden z.B. durch Vandalismus und Unfallschäden. In einer Vollkaskoversicherung ist eine Teilkaskoversicherung automatisch inbegriffen.

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