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Lexikon-Eintrag:Die Kaskoversicherung ist eine freiwillige, nicht gesetzespflichtige, Fahrzeugversicherung für Kraftfahrzeuge aller Art, und wenn angeboten auch für Wasserfahrzeuge sowie Fluggeräte.
Im Falle von Kaskoversicherungen im herkömmlichen Kfz-Bereich unterscheidet man unter zwei Arten, der Teilkasko- und der Vollkaskoversicherung. Letztere umfasst die Leistungen der Teilkasko plus Schäden am eigenen Fahrzeug durch Unfall und Wandalismus.
Bei beiden Versicherungsarten staffeln sich die Versicherungsprämien nach Selbstbeteiligungstarifen, die im Schadensfall die Höhe der anteiligen Kosten zur Schadensregulierung durch den Versicherten definiert. Eine höhere Selbstbeteiligung lässt die Versicherungsprämie sinken.
Einen Schadensfreiheitsrabatt gewähren Versicherungsgesellschaften in der Regel lediglich bei der Vollkaskoversicherung.
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Kassenarztrecht.
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