Kassenärztliche BundesvereinigungWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ist die politische Interessenvertretung der Vertragsärzte auf Bundesebene. Sie wird von den 17 Kassenärztlichen Vereinigungen gebildet und steht unter staatlicher Aufsicht des Bundesministeriums für Gesundheit. Da die KBV eine ärztliche Selbstverwaltung in der Gesetzlichen Krankenversicherung ist, hat sie den Rechtsstatus einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Zu ihren gesetzlichen Aufgaben gehört es, die Belange ihrer Mitglieder bei Gesetzgebungsverfahren zu vertreten, die Rechte der niedergelassenen Mediziner wahrzunehmen und die vertragsärztliche und psychotherapeutischen Versorgung zu gewährleisten.
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Kassenärztliche Vereinigung.
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