KassenarztrechtWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Das Kassenarztrecht ist die Gesamtheit der Regelungen im Beziehungsgeflecht Krankenkassen, Vertragsärzte und Kassenärztliche Vereinigungen. Hierbei werden auch die Kliniken miteingeschlossen. Inhalt des Kassenarztrechts sind die Regelungen der Abrechnung ärztlicher Leistungen für Krankenversicherte. Um an diesem Abrechnungssystem teilnehmen zu können, muss der Arzt über eine Kassenarztzulassung verfügen.
Der nächste Begriff ist
Kassenärztliche Bundesvereinigung.
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