Kassenzahnärztliche BundesvereinigungWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ist die Dachorganisation der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen. Jedes Bundesland verfügt über eine eigene KV, Nordrhein-Westfalen ist zusätzlich unterteilt in die KV Westfalen-Lippe und die KV Nordrhein. Die KBV untersteht der Aufsicht des Bundesministeriums für Gesundheit und vertritt die Interessen der Ärzte gegenüber den Krankenkassen.
Der nächste Begriff ist
Kassenzahnärztliche Vereinigung.
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