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Lexikon-Eintrag:Die Abkürzung KfzPflVV steht für: Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung.
Diese Verordnung besteht aus 11 Paragraphen.
In diesen wird z. B. erläutert, wo und in welcher Höhe der Versicherungsschutz gegeben ist, welche Schäden abgedeckt sind, welche Personen automatisch mitversichert sind, für welche Schäden die Haftung ausgeschlossen ist, welche Obliegenheiten dem Versicherungsnehmer auferlegt werden und wann die Verordnung in Kraft tritt.
Der nächste Begriff ist
KFZ-Teilkasko.
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