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Lexikon-Eintrag:Kinder im Sinne der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind minderjährige Angehörige, die mit einem Elternteil beitragsfrei mitversichert sind. Die Altersgrenze erhöht sich, wenn das Kind nicht erwerbstätig ist oder eine Schul- oder Berufsausbildung absolviert. Die Altersgrenze kann gänzlich wegfallen, wenn das Kind aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage ist, sich selbst zu erhalten.
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