Kinder / Haftung bei parkenden Autos


Kinder / Haftung bei parkenden Autos

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Lexikon-Eintrag:

Die Eltern können nur dann für Schäden haftbar gemacht werden, die durch ihr Kind verursacht werden (z.B. wenn dieses ein parkendes Auto beschädigt), wenn ihnen der Vorwurf gemacht werden kann, dass das schädigende Ereignis aufgrund einer Aufsichtspflichtverletzung der Eltern eingetreten ist. Ist dies nicht der Fall, dann wird eine auf Schadensersatz gerichtete Klage des Geschädigten ohne Aussicht auf Erfolg sein.

Der nächste Begriff ist Kinder / PKV.

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