KindernachversicherungWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Neugeborene genießen unmittelbar nach ihrer Geburt Versicherungsschutz, wenn eines der Elternteile seit mindestens drei Monaten bei der jeweiligen Versicherung versichert ist. In diesem Fall ist der Versicherer verpflichtet, das Kind ohne Risikozuschläge und Wartezeiten zu versichern, jedoch nur insoweit der Versicherungsschutz des Kindes nicht höher und umfassender als der des versicherten Elternteils ist. Die Anmeldung bei der Versicherung muss spätestens zwei Monate nach der Geburt rückwirkend bis zum ersten des Geburtsmonats erfolgen.
Der nächste Begriff ist
LKH.
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