Kindernachversicherung / PKV


Kindernachversicherung / PKV

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Lexikon-Eintrag:

Mit der Kindernachversicherung ist es möglich, dass Neugeborene rückwirkend zum Tag der Geburt in der privaten Krankenversicherung versichert werden - ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten. Bedingungen dafür sind, dass die Versicherung von mindestens einem Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt seit mindestens 3 Monaten besteht, dass das Kind innerhalb von 2 Monaten ab Geburt angemeldet und es nicht höher oder umfassender versichert wird.

Der nächste Begriff ist Kinderunfallversicherung.

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