Kirchliche ArbeitnehmerWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
Unser Hauptgeschäft ist die private Krankenversicherung, einen kostenlosen Vergleich können Sie sich über die Startseite rechnen lassen.
Lexikon-Eintrag:Kirchliche Arbeitnehmer sind in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht versicherungspflichtig, wenn ihre Versorgung wie die von Beamten mittels Beihilfe und Fortzahlung der Bezüge geregelt ist. Dies gilt vor allem für Geistliche und Ordensleute. Beim Ausscheiden aus dem kirchlichen Dienst gibt es allerdings eine Pflicht zur Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Der nächste Begriff ist
Klagefrist / Haftpflicht.
Das Lexikon ist manuell von Usern zusammengetragen. Wir hoffen, dass Ihnen diese Infos zu Kirchliche Arbeitnehmer weiterhelfen. Zum Lexikon-Anfang.
|