Klagefrist / Haftpflicht


Klagefrist / Haftpflicht

Willkommen auf unserem Versicherungslexikon.
Unser Hauptgeschäft ist die private Krankenversicherung, einen kostenlosen Vergleich können Sie sich über die Startseite rechnen lassen.

Lexikon-Eintrag:

Falls ein Versicherungsunternehmen das Aufkommen für ein Ereignis, welches unter die Haftpflicht fällt, ablehnt, so hat der Versicherte sechs Monate Zeit, eine Klage gegen das Versicherungsunternehmen einzureichen. Wird diese Klagefrist überschritten, wird das unternehmen als leistungsfrei bezeichnet. Allerdings muss bei der Ablehnung auf die sechsmonatige Klagefrist hingewiesen werden, ansonsten ist eine Leistungsfreiheit für das Unternehmen nicht möglich.

Der nächste Begriff ist Klaustrophobie.

Das Lexikon ist manuell von Usern zusammengetragen.
Wir hoffen, dass Ihnen diese Infos zu Klagefrist / Haftpflicht weiterhelfen. Zum Lexikon-Anfang.

Diese Erklärung ist frei von Usern eingestellt. Sollte einer der Texte in gleicher Form an einer anderen Stelle verwendet werden, bitte benachrichtigen Sie uns kurz. Bitte haben Sie Verständnis dafür dass dies trotz sorgfältiger Kontrolle möglich sein kann.

Wir hoffen, dass Sie Ihre gewünschten Informationen hier finden, dennoch unterliegen alle Texte und Inhalte dieser Seiten dem Urheberrecht und dürfen nicht kopiert und/oder anderweitig genutzt werden. In jedem Fall werden bei Zuwiderhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet. Eine Genehmigung der Nutzung dieser Daten ist hiermit ausdrücklich untersagt.