Klagefrist / HaftpflichtWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Falls ein Versicherungsunternehmen das Aufkommen für ein Ereignis, welches unter die Haftpflicht fällt, ablehnt, so hat der Versicherte sechs Monate Zeit, eine Klage gegen das Versicherungsunternehmen einzureichen. Wird diese Klagefrist überschritten, wird das unternehmen als leistungsfrei bezeichnet. Allerdings muss bei der Ablehnung auf die sechsmonatige Klagefrist hingewiesen werden, ansonsten ist eine Leistungsfreiheit für das Unternehmen nicht möglich.
Der nächste Begriff ist
Klaustrophobie.
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