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Lexikon-Eintrag:In der "Kleinen Benzinklausel" wird geregelt, welche Versicherung für Schäden zuständig ist, die durch privat genutzte Kfz-Anhänger entstehen. Da Kfz-Anhänger nicht motorisiert sind, gelten sie nämlich im Versicherungsrecht nicht als Kraftfahrzeug.
Wenn der schadensverursachende Anhänger nicht an ein Kfz angeschlossen ist, tritt die Privathaftpflicht des Halters ein. Wenn der Anhänger jedoch an ein Kfz angeschlossen ist, muss die Kfz-Versicherung des Halters in Anspruch genommen werden.
Bei gewerblich genutzten Anhängern gilt die "Große Benzinklausel".
Der nächste Begriff ist
Kleine Betriebsunterbrechungsversicherung.
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