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Lexikon-Eintrag:Als Kleptomanie bezeichnet man den Zwang oder die Sucht zu stehlen ohne sich durch den Diebstahl wirtschaftlich bereichern zu wollen. Ersatzweise könnte man also eine Kleptomanie auch als eine Stehlsucht bezeichnen. Ob es sich um einen Zwang oder eine Suchtkrankheit handelt ist ungeklärt.
Als Krankheit gesehen, wird versucht, die Kleptomanie mit psychoanalytischen oder verhaltenstherapeutischen Therapien zu behandeln.
Die Möglichkeit einer Kostenübernahme für eine entsprechende Therapie durch eine Krankenkasse sollte im Vorwege mit der Krankenkasse und dem Therapeuten abgestimmt werden, da medizinisch gesehen, z.B. eine Sucht nicht geheilt, sondern lediglich verlagert werden kann.
Der nächste Begriff ist
Klimakterium.
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