KollektivlebensversicherungWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Eine Kollektivlebensversicherung ist ein spezieller Rahmenvertrag zwischen einem Versicherungsunternehmen und einem anderen Vertragspartner (z.B. einem Arbeitgeber).
Voraussetzung ist, dass dieser Vertrag für eine mindestens 10 Personen umfassende Gruppe abgeschlossen wird. Dadurch ist es dem Versicherer möglich, Rabatte oder auch eine vereinfachte Gesundheitsprüfung anzubieten.
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