KollektivversicherungWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Eine Kollektivversicherung ist eine Lebens- und Rentenversicherung, die innerhalb eines festen Rahmenabkommens mit dem Versicherer abgeschlossen wird. Als Vertragspartner gelten im Regelfall der Arbeitgeber oder ein Verbund von Arbeitgebern. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Interessen der Vertragspartner nicht ausschließlich am Abschluss des Vertrages liegen dürfen. Dem entgegen dürfen entstehende Kostenvorteile an den Versicherungsnehmer weitergegeben werden. Entsprechende Vereinbarungen im Zuge einer Kollektivversicherung werden zumeist in Hinblick auf die betriebliche Altersvorsorge und in der privaten Krankenversicherung getroffen.
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Kombinationsleistung.
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