KombinationsleistungWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Die Kombinationsleistung greift dann, wenn eine pflegebedürftige Person sowohl von Angehörigen oder Freunden als auch von einem professionellen Pflegedienst gepflegt wird. Die pflegebedürftige Person hat in diesem Fall Anspruch auf Pflegegeld, das den pflegenden Privatpersonen zusteht, und auf pflegerische Sachleistungen durch einen zugelassenen Pflegedienst.
Der nächste Begriff ist
Kombinierte Schadenkostenquote.
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