Kombinierte VersicherungWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Als Kombinierte Versicherung kennt man eine Versicherung, die mehrere Gefahren aufgrund eines Antrages einheitlicher allgemeiner Versicherungsbestimmungen deckt.
Die Kündigung einzelner Gefahren ist hierbei nicht möglich.
Bekannt ist die Kombinierte Versicherung auch unter dem Namen Verbundene Versicherung, und das Gegenstück ist die Gebündelte Versicherung.
Der nächste Begriff ist
Komplex-Gebühren.
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