Konkrete Verweisung


Konkrete Verweisung

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Lexikon-Eintrag:

Die Konkrete Verweisung ist ein Begriff aus dem Kontext der Berufsunfähigkeit und steht hier für die Verweisung in einen Vergleichsberuf. Bedingung dafür ist, dass der Versicherte in diesem anderen Beruf tatsächlich arbeitet. Kann der Versicherte seinen bisherigen Beruf nicht mehr ausüben, gilt er dennoch als berufsunfähig, auch wenn dieser eine andere Tätigkeit ausüben kann, aber diese nicht konkret ausübt. Die Versicherung kann keinen Versicherten dazu zwingen, eine Tätigkeit im Vergleichsberuf aufzunehmen.

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