Konkrete VerweisungWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
Unser Hauptgeschäft ist die private Krankenversicherung, einen kostenlosen Vergleich können Sie sich über die Startseite rechnen lassen.
Lexikon-Eintrag:Die Konkrete Verweisung ist ein Begriff aus dem Kontext der Berufsunfähigkeit und steht hier für die Verweisung in einen Vergleichsberuf. Bedingung dafür ist, dass der Versicherte in diesem anderen Beruf tatsächlich arbeitet. Kann der Versicherte seinen bisherigen Beruf nicht mehr ausüben, gilt er dennoch als berufsunfähig, auch wenn dieser eine andere Tätigkeit ausüben kann, aber diese nicht konkret ausübt. Die Versicherung kann keinen Versicherten dazu zwingen, eine Tätigkeit im Vergleichsberuf aufzunehmen.
Der nächste Begriff ist
Kontaktlinsen.
Das Lexikon ist manuell von Usern zusammengetragen. Wir hoffen, dass Ihnen diese Infos zu Konkrete Verweisung weiterhelfen. Zum Lexikon-Anfang.
|