KontaktlinsenWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Kontaktlinsen werden als Hilfsmittel im Sinne der gesetzlichen Krankenversicherung bezeichnet. Sie dienen als Sehhilfen. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten nur in mediznisch zwingend erforderlichen Fällen. Davon ausgenommen sind Pflegemittel für Kontaktlinsen. Diese Kosten werden nicht übernommen. Die Notwendigkeit von Kontaktlinsen muss von einem Arzt bestätigt werden.
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Kontrahierungszwang.
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