KontrahierungszwangWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Kontrahierungszwang ist die rechtliche Verpflichtung, mit einer anderen Person ein Rechtsverhältnis, also einen Vertrag, zu begründen. Dies ist jedoch nur in begrenzten Ausnahmefällen möglich, da der Kontrahierungszwang gegen den Grundsatz der Privatautonomie verstößt. Vorgeschrieben ist er beispielsweise bei Verkehrsbetrieben, Apotheken, der Deutschen Post AG, Sparkassen, Kfz-Haftpflichversicherungen und gesetzlichen Krankenkassen.
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Kontrollmeldung.
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