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Lexikon-Eintrag:Als Konzern bezeichnet man eine Vereinigung rechtlich selbständiger Unternehmen, die auf wirtschaftlicher Basis einer Gesamtleitung unterstehen.
Man unterscheidet im Allgemeinen zwischen "Horizontalen" Konzernen (Zusammenschluss branchengleicher Unternehmen, z.B. mehrerer Automobilwerke), "Vertikalen" Konzernen (Zusammenschluss verschiedener Unterfirmen, die unterschiedliche Produktionsstufen abdecken, z. B. von der Eisenhütte bis zum Lokomotivbau) und dem "Diagonalen" Konzern (Zusammenschluss unterschiedlichster Unternehmen zur Risikostreuung des Kapitals).
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