Korrespondenzanwalt / Rechtsschutzversicherung


Korrespondenzanwalt / Rechtsschutzversicherung

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Lexikon-Eintrag:

Ein Rechtsanwalt, der lediglich die Korrespondenz erledigt, nennt sich Korrespondenzanwalt. Er regelt nur den Schriftverkehr zwischen dem Mandanten und dem für ihn zuständigen Anwalt. In einigen Fällen kommen Versicherungen für die Kosten auf, sofern der Mandant über 100km vom Gerichtsort entfernt wohnt.

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